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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

1.       Allgemeine Vereinbarungen:

Sämtliche Vertragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich anerkannt werden. Unsere Angebote sind freibleibend, Rechtswirksamkeit wird erst mit Zusendung unserer Auftragsbestätigung erreicht, eine Gegenzeichnung des Bestellers ist nicht erforderlich. Wir behalten uns das Recht vor technische Detailänderungen vorzunehmen, wenn dadurch die angebotene Produktsituation gebrauchsmäßig nicht verschlechtert wird. Aus diesem Umstand kann keinesfalls ein Reklamationsgrund abgeleitet werden.

2.       Lieferung und Montage:

Jede Art von Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei. Teillieferungen sind zulässig, wenn diese produktspezifisch gebrauchsfähig sind. Der Gefahrenübergang an den Auftraggeber erfolgt mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Frächter oder Versandführer. Fehllieferungen sind innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen sonst erlischt das Rückgaberecht seitens des Bestellers. Allenfalls angegebene Lieferfristen sind ohne Gewähr. Schadenersatzanspruch aufgrund verzögerter Lieferung oder Nichterfüllung ist ausgeschlossen.


Sind der Lieferung auch Montagetätigkeiten angeschlossen, so obliegt es dem Auftraggeber die Voraussetzungen zur Durchführung der bestellten Arbeiten im Vorfeld zu ermöglichen bzw. herzustellen. Dazu zählen z.B. Stromanschluss 230VA, ebener Boden im Arbeitsbereich für Leiter oder Rollgerüst sowie ein abschließbarer Bereich für die Baustelleneinrichtung, wie Werkzeuge und diverse Montage Hilfsmittel.  Bei Montagen während fortlaufender Betriebstätigkeit obliegt es dem Auftraggeber, den unmittelbaren Arbeitsbereich abzugrenzen, um eine Gefährdung des betriebsinternen Personals zu verhindern.

3.       Warenrücknahme:

Waren aus dem aktuellen Verkaufsprogramm werden nur gegen eine Manipulationsgebühr in Höhe von 30% zum Kaufpreis zurückgenommen. Auf Kundenwunsch bestellte Sonderfertigungen sind durch  50% Vorauszahlung  zu besichern und sind von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen.   

4.       Preise:

Alle in unseren Preislisten angeführten Preise sind Industrie Netto Verkaufspreise exklusive der derzeit gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Veränderungen der Lohn-, Material und Energiekosten berechtigen uns zur Preiskorrektur und ein höheres Entgelt zu fordern. Dies gilt auch für laufende Angebote und Verträge zur entsprechenden Anpassung der Vertragspreise.

5.      Zahlung:

Alle Verkaufsartikel sind bei Warenübernahme sofort und in bar zu bezahlen, wenn nicht anders vereinbart. Warenlieferungen mit mehrwöchiger Montagedauer sind mittels Teilzahlungen finanziell abzugelten und gehen erst mit Bezahlung der Schlussrechnung in das Eigentum des Käufers über. Bei Zahlungsverzug werden 12% Zinsen p.a. vereinbart. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle durch seinen Zahlungsverzug entstandenen Kosten und Aufwendungen usw. sowie für gerichtliche und außergerichtliche Anwaltskosten.
 


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